NEU: Teleskop- und Gabelstapler. 25% Rabatt auf die erste Miete.

NEU: Teleskop- und Gabelstapler. 25% Rabatt auf die erste Miete.

NEU: Teleskop- und Gabelstapler. 25% Rabatt auf die erste Miete.

NEU: Teleskop- und Gabelstapler. 25% Rabatt auf die erste Miete.

NEU: Teleskop- und Gabelstapler. 25% Rabatt auf die erste Miete.

NEU: Teleskop- und Gabelstapler. 25% Rabatt auf die erste Miete.

NEU: Teleskop- und Gabelstapler. 25% Rabatt auf die erste Miete.

NEU: Teleskop- und Gabelstapler. 25% Rabatt auf die erste Miete.

NEU: Teleskop- und Gabelstapler. 25% Rabatt auf die erste Miete.

NEU: Teleskop- und Gabelstapler. 25% Rabatt auf die erste Miete.

Kontakt

0848 48 48 49vermietung@maltech.chschulung@maltech.ch

Kontaktcenter

Sie haben eine Frage zu unserem Angebot oder zum Einsatz einer Hebebühne? Hier finden Sie mit wenigen Klicks den passenden Kontakt für Ihr Anliegen.

Serviceunterstützung

Mein Gerät funktioniert nicht richtig. Ich brauche Unterstützung.

Vermietung

Ich möchte ein Gerät mieten.

Transport / Abmeldungen Geräte

Gerne möchte ich mein Mietgerät abmelden oder die Mietdauer verlängern.

Schulung

Ich möchte mich für einen Kurs anmelden.

Rechnungen

Ich habe eine Frage zu meiner Rechnung. Anfragen bitte jeweils mit Kundennummer, Rechnungsnummer und/oder Auftragsnummer.

Mahnungen

Ich habe eine Frage zu einer Mahnung. Anfragen bitte jeweils mit Kundennummer, Rechnungsnummer und/oder Auftragsnummer.

Häufigste Fragen, hilfreiche Antworten

Was kann ich tun, wenn während eines Einsatzes die Hebebühne nicht richtig funktioniert?

Hier gleich unseren First Level Support / Pikett Organisation unter 0848 484 849 anrufen und wir helfen Ihnen direkt weiter. Für ein effizientes Arbeitsumfeld ist es wichtig, dass Ihre Hebebühnen stets einsatzbereit sind. Unsere unabhängigen Service- und Wartungsleistungen an schweizweit acht Service-Standorten sorgen dafür, dass die Zuverlässigkeit, die Sicherheit und der Bedienungskomfort unserer Hebebühnen dauerhaft erhalten bleiben.

Welche Hebebühnen sind im Allgemeinen für welche Einsätze geeignet?

Die Auswahl der richtigen Hebebühne für den jeweiligen Einsatz ist entscheidend für eine effiziente und sichere Durchführung der Arbeiten. Deshalb sind die spezifischen Anforderungen des Einsatzortes sowie die Art der auszuführenden Arbeiten zu berücksichtigen. Hier sind einige Hebebühnentypen, die sie je nach Projekt einsetzen können:

 

Scherenbühnen
Scherenbühnen bieten eine stabile Plattform, die sich ideal für Arbeiten an Decken, Wänden, Beleuchtung oder Lüftungsanlagen eignet. Der Hauptvorteil dieses Bühnentyps besteht darin, dass er vertikal angehoben werden kann und eine grössere Standfläche für Werkzeuge und mehrere Personen bietet. Dank ihrer Höhenbeweglichkeit können sie an verschiedenen Stellen im Raum eingesetzt werden, ohne dass sie häufig abgesenkt und angehoben werden müssen.

 

Gelenk- und Teleskopbühnen
Gelenk- und Teleskopbühnen sind besonders flexibel und können sowohl vertikal als auch horizontal bewegt werden. Anders ausgedrückt: Sie sind auch in der Höhe fahrbar und eignen sich deshalb besonders für repetitive Arbeiten an Fassaden in grosser Höhe.

 

Mastbühnen
Mastbühnen sind ideal für enge Räume und bieten einen direkten vertikalen Hub. Sie sind besonders nützlich in engen Innenräumen, wo der Platz begrenzt ist und keine grossen Geräte eingesetzt werden können. Eine weitere Besonderheit: Mastbühnen wie etwa die Manitou 100VJR und JLG Toucan 12E Plus können auch über Maschinen, Geräte, Gestelle abgedreht und horizontal bewegt werden.

 

Raupenbühnen
Für Aussenarbeiten, insbesondere auf unebenem Gelände, sind Raupenbühnen ideal. Dank des Raupenantriebs und den No-marking-Reifen verteilt sich das Gewicht der Bühne gleichmässig und der Druck auf den Boden wird so minimiert. Das ist besonders nützlich für Arbeiten auf Rasenflächen oder für Arbeiten an schwer zugänglichen Stellen, etwa in Kirchen, Hallen, Atrien, schmalen Durchgängen oder über Dächern.

 

LKW-Bühnen
LKW-Bühnen sind sehr mobil und können schnell von einem Einsatzort zum anderen gefahren werden. Das ist besonders vorteilhaft bei Arbeiten, die an verschiedenen Orten durchgeführt werden müssen, beispielsweise bei der Wartung und Montage von Storen oder bei der Montage von Werbetafeln. Zudem erreichen LKW-Arbeitsbühnen grosse Höhen (bis zu 70 m) und verfügen über grosse seitliche Reichweiten (bis zu 36.5 m). Damit sind sie ideal für Arbeiten an hohen Fassaden oder an einer Stadionbeleuchtung.

 

Selbstfahrer 3.5 t
Selbstfahrer mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3.5 Tonnen sind Fahrzeuge, die in der Schweiz mit einem normalen PW-Ausweis gefahren werden können und eine Arbeitshöhe von bis zu 29 m erreichen. Damit sind sie flexibel an verschiedenen Orten und vielseitig einsetzbar. Typische Einsatzgebiete sind Installationen, Unterhalt und Montagearbeiten im Aussenbereich. Oder im Facility Management für Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten in Gebäuden, zum Beispiel an Klima- und Lüftungsanlagen, Storen oder Werbetafeln. Weitere Bereiche, in denen unsere Selbstfahrer häufig eingesetzt werden, sind der Baumschnitt, die Baumpflege, die Verkehrssignaletik und Tunnel- oder Kaminarbeiten.

Welches Gerät ist das flexibelste und günstigste?

Die Selbstfahrer 3.5 t können bequem an unseren eigenen oder Agentenstandorten abgeholt werden. Zu jedem Gerät gibt es eine kurze Instruktion, so dass der Einsatz optimal durchgeführt werden kann. Diese Geräte vermieten wir ab einem halben Tag (Rückgabe vor 12:00 Uhr).

Unterstützt mich Maltech auch im Vorfeld bei der Einsatzplanung?

Maltech als Ihr Spezialist für Hebebühnen liefert Ihnen auch bei anspruchsvollen Bedingungen die passende Hebebühne und begleitet Sie auch in allen Phasen der Einsatzplanung – von der ersten Analyse und ganzheitlichen Beratung über die sorgfältige Angebots- und Auftragserstellung bis hin zur Übergabe, Einweisung und professionellen Schulung durch unsere hochqualifizierten Trainer. Wir klären alle relevanten Fragen, holen die erforderlichen Bewilligungen ein und sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Einsatzes in Zusammenarbeit mit den Projektverantwortlichen.

Wie kommen die Hebebühnen zum Einsatzort?

Unsere kompakten Scherenbühnen und Mastbühnen sind so kompakt und leicht, dass sie in der Regel durch herkömmliche Türrahmen und mit Personenaufzügen eingefahren werden können. Sollte es dennoch nicht möglich sein, die Arbeitsbühne selbstfahrend ins Gebäudeinnere zu bringen, setzen wir einen Kran ein. Das Beste daran: Sie mieten einfach die Hebebühne und wir sorgen dafür, dass sie termingerecht am Einsatzort ist.

Gut zu wissen: Unseren Scherenbühnen und Mastbühnen sind mit No-marking-Rädern ausgestattet, die keine Spuren auf empfindlichen Oberflächen hinterlassen.

Welches sind die persönlichen Voraussetzungen für das Führen von Hubarbeitsbühnen?

  • Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen für Ihre Tätigkeit geeignet sein!
  • Mindestalter 18 Jahre! Für Lernende sind Ausnahmen möglich, sofern dies in der jeweiligen Berufsbildungsverordnung zugelassen wird.
  • körperliche und geistige Gesundheit (gutes Seh- und Hörvermögen, keine Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht)
  • zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
  • Schwindelfreiheit
  • Technisches Verständnis

Ist eine Schulung für Hubarbeitsbühnenbediener erforderlich?

  • In der Schweiz gilt, dass Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen werden dürfen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. (VUV Art. 8.1)
  • Der Begriff Ausbildung wird der Schulung im Folgenden gleichgesetzt
  • Wir empfehlen das Bedienpersonal nach der VSAA Fachempfehlung FE 310.15d, Instruktion und Ausbildung für Benutzer von Hubarbeitsbühnen zu schulen.
  • Der Ausbildungsnachweis wird in Papierform oder in digitaler Form dokumentiert.

Besteht eine Ausweispflicht für das Führen einer Hubarbeitsbühne?

  • Eine generelle Ausweispflicht besteht nicht.
  • In der Schweiz gilt aber, dass Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen werden dürfen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. (VUV Art. 8.1)
  • Wir empfehlen das Bedienpersonal nach der VSAA Fachempfehlung FE 310.15d, Instruktion und Ausbildung für Benutzer von Hubarbeitsbühnen zu schulen.
  • Ausbildung ist die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zu einem umfassenden Thema. (VUV Art. 8)

Ist ein Instruktionsnachweis für Hubarbeitsbühnenbediener erforderlich?

  • In der Schweiz gilt generell, dass ein Bediener einer HAB über eine Instruktion verfügen muss.
  • Wir empfehlen das Bedienpersonal nach der VSAA Fachempfehlung FE 310.15d, Instruktion und Ausbildung für Benutzer von Hubarbeitsbühnen zu instruieren.
  • Am Einsatzort ist zusätzlich eine Instruktion nötig, wenn den Bedienern das eingesetzte Modell nicht vertraut ist. Die Instruktion muss durch eine fachkundige Person erfolgen und ist zu dokumentieren.
  • Als fachkundig gelten insbesondere Personen mit einer Einweiser- oder Ausbildner- Ausbildung
  • Der Instruktionsnachweis wird in Form einer unterzeichneten Checkliste C-311.15d dokumentiert.

Besteht eine Pflicht für das Tragen einer PSA (persönliche Schutzausrüstung)?

  • Arbeitsmittel müssen bestimmungsgemäss verwendet werden. Insbesondere dürfen sie nur für Arbeiten und an Orten eingesetzt werden, wofür sie geeignet sind.
  • Vorgaben des Herstellers über die Verwendung des Arbeitsmittels sind zu berücksichtigen. (VUV Art 32a, Abs.1)
  • Die Vorgaben des Herstellers betreffend Verwendung der PSA sind im Betriebshandbuch geregelt.
  • Wir empfehlen die PSA bei allen statischen und mobilen Auslegerhubarbeitsbühnen Kat. 1b und 3b zu tragen.

Ist das Betreten oder Verlassen der angehobenen Arbeitsbühne erlaubt?

  • Arbeitsmittel müssen bestimmungsgemäss verwendet werden. Insbesondere dürfen sie nur für Arbeiten und an Orten eingesetzt werden, wofür sie geeignet sind.
  • Vorgaben des Herstellers über die Verwendung des Arbeitsmittels sind zu berücksichtigen. (VUV Art 32a, Abs.1)
  • Das Betreten und Verlassen des Arbeitskorbes aus der angehobenen Arbeitsbühne ist mit grossen Risiken verbunden und wird nach EN 280 vom Hersteller untersagt.
  • Im Grundsatz hat für einen Ausstieg aus dem angehobenen Arbeitskorb eine Risikobeurteilung zu erfolgen.
  • Für die Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung mit D-A-CH-S Papier hat der VSAA eine Empfehlung W 380.18d erlassen.
  • Empfehlung VSAA: Verlassen des Arbeitskorbes aus Hubarbeitsbühnen (W 380.18d)
  • Merkblatt: Risiken beurteilen und mindern – Methode Suva für Maschinen www.suva.ch/66037.D, www.suva.ch/66037.F, www.suva.ch/66037.I
  • DACHS: www.bauforumplus.eu/absturz ® Hubarbeitsbühnen sicherer Überstieg