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Sicherheit beginnt bei jedem Einzelnen
Sie denken über eine Schulung bei Maltech nach, kennen sich mit der Thematik jedoch noch nicht so gut aus? Kein Problem. Hier vermitteln wir Ihnen wertvolles Grundlagen-Wissen rund um dieses wichtige Thema und erklären Ihnen, was hinter unseren Schulungs-Zertifizierungen steht.
Ja, der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter ausbilden.
Hubarbeitsbühnen sind das sicherste Arbeitsmittel, um in der Höhe zu arbeiten. Bei einem Unfall sind die Schädigungen auf die Personen im Arbeitskorb oder ausserhalb allerdings extrem hoch, dadurch fallen Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen unter Tätigkeiten mit besonderen Gefahren.
Nein, jedoch muss der Arbeitgeber jederzeit nachweisen können, dass er seine Mitarbeiter ausgebildet hat. Somit braucht es einen Ausbildungsnachweis.
Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten schreibt im Art. 8 vor, dass Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmer ausführen dürfen, die entsprechend ausgebildet sind. Als Ausbildung gilt, wenn die Arbeitnehmer theoretisch und praktisch geschult und geprüft wurden.
Ja, sprechen Sie mit ihrem Vermieter oder Händler.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor der Benutzung von HAB oder bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsverhältnisse sofort instruieren oder informieren. Jede Hubarbeitsbühne die eingemietet oder neu angeschafft wird, funktioniert anders. Sobald sich die Eigenschaften der Hubarbeitsbühnen ändern, muss der Arbeitnehmer entsprechend instruiert oder informiert werden.
Ja, speziell bei Auslegerhubarbeitsbühnen (Kat. 1b und 3b) ist das Tragen eines Rückhaltesystems Pflicht.
Arbeitsmittel müssen betriebsbestimmungsgemäss verwendet werden:
Ja, jedoch nicht ohne Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber oder eine vom Arbeitgeber beauftragte Person.
Da der Hersteller nach EN 280 das Verlassen des Arbeitskorbes in ausgefahrenem Zustand verbietet, ist der Vorgang eine nicht betriebsbestimmungsgemässe Verwendung des Arbeitsmittels. Falls aus diversen Gründen ein Verlassen oder Betreten des Arbeitskorbes im ausgefahrenen Zustand vollzogen werden muss, ist vorgängig vom Arbeitgeber eine spezifische Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Hierfür muss der Arbeitnehmer instruiert oder ausgebildet werden.
Arbeitsmittel müssen betriebsbestimmungsgemäss verwendet werden:
kurz erklärt
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Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie gute Gesundheit.
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