n e g a l d n u r g s g n u l u h c S Sicherheit und Ausbildung Sicherheit beginnt bei jedem Einzelnen Ist eine Ausbildung für Hubarbeitsbühnenbediener erforderlich? Ja, der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter ausbilden. Ist ein Instruktionsnachweis für Hubarbeitsbühnenbediener erforderlich? Ja, sprechen Sie mit ihrem Ver - mieter oder Händler. Hubarbeitsbühnen sind das sichers- te Arbeitsmittel, um in der Höhe zu arbeiten. Bei einem Unfall sind die Schädigungen auf die Personen im Arbeitskorb oder ausserhalb aller- dings extrem hoch, dadurch fallen Arbeiten mit Hub arbeitsbühnen unter Tätigkeiten mit besonderen Gefahren. Besteht eine Ausweispflicht für das Führen einer Hubarbeits- bühne? Nein, jedoch muss der Arbeitgeber jederzeit nachweisen können, dass er seine Mitarbeiter ausgebildet hat. Somit braucht es einen Ausbildungs- nachweis. Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten schreibt im Art. 8 vor, dass Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeit nehmer ausführen dürfen, die entsprechend ausgebildet sind. Als Ausbildung gilt, wenn die Arbeit- nehmer theoretisch und praktisch geschult und geprüft wurden. Der Arbeitgeber muss den Arbeit- nehmer vor der Benutzung von HAB oder bei wesentlichen Änderun- gen der Arbeitsverhältnisse sofort instruieren oder informieren. Jede Hubarbeits bühne die eingemietet oder neu angeschafft wird, funk- tioniert anders. Sobald sich die Eigenschaften der Hubarbeitsbüh- nen ändern, muss der Arbeitneh- mer entsprechend instruiert oder informiert werden. Besteht eine Pflicht für das Tragen einer PSA? Ja, speziell bei Auslegerhubarbeits- bühnen (Kat. 1b und 3b) ist das Tragen eines Rückhalte systems Pflicht. Arbeitsmittel müssen betriebs- bestimmungsgemäss verwendet werden: 1. Der Hersteller schreibt in der Bedienungsanleitung die Empfehlung oder das Muss bezüglich PSA vor 2. Verordnungen geben PSA vor 50